Seit 23.10.08 ist in Deutschland die neue Verordnung in Kraft, nach der Medienwerke von "öffentlichem Interesse" an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen. Darunter fallen auch sog. "unkörperliche Werke" wie Netzpublikationen. Davon ausgenommen sind allerdings Websites von Privaten.
Zudem vermisst man noch eine terminologische Präzision, wodurch Abgrenzungsprobleme entstehen.
Die Pläne zur Ausweitung der Pflichtablieferung sehen sich seit deren Bekanntwerden erheblicher Kritik ausgesetzt.
s. Artikel PC Welt
und
die Verordnung selbst ("Pflichtabgabeverordnung") :-)
- tönt ziemlich teutonisch
Originalkommentar der DNB
s. auch
Onlinekosten.de
Dass hingegen alle Webseiten (sollte wohl heissen Websites) archiviert werden müssen, trifft nicht zu wie einige
Kommentare befürchten. (
s. auch Sammelwut)
Kommentar des Instituts für Urheber- und Medienrecht
Heise-Blog "ausser Kontrolle" - 30.10.08
... die Archivierung digitaler Inhalte ist als Pull-Methode einfacher und für die diversen Menschen, die betroffen sind, simpler als die Push-Methode, zumal nicht einmal geklärt ist, was überhaupt abgeliefert werden muss. (sic !!)
Das Ganze weitet sich aus:
Netzeitung.de
Schnapsidee oder «wahnwitziger Akt der Demonstration von Unkenntnis» ?
Archivierung umstritten:
ZDF heute
Financial Times Dt.land
jhagmann - 24. Okt, 18:19