[>>]

Umgang mit elektronischen Unterlagen (Merkblatt BL)

Das Staatsarchiv Basel-Land hat ein Merkblatt betr. Umgang mit e-Records publiziert.
Interessant ist dabei, dass sich auch die Staatsverwaltung (nicht nur die
Privatwirtschaft) auf die GeBüV des OR (SR 221.431) sützt.

In der kantonalen Verwaltung beabsichtigen immer mehr
Dienststellen und Direktionen, ihre Dossiers ausschliesslich
in einem elektronischen Geschäftsverwaltungssystem zu
führen und nicht mehr auszudrucken. Dabei stellen sich
folgende Fragen:
- Wie steht es mit der Rechtsgültigkeit selbst erstellter elektronischer
Dokumente?
- Kann man Papierunterlagen nach dem Einscannen vernichten?
Sind die eingescannten Papierunterlagen rechtsrelevant?

siehe:
http://www.baselland.ch/docs/uebrige/infoheft/151/s19.pdf

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Next phase of Moreq
The DLM Forum yesterday announced an invitation to...
jhagmann - 23. Dez, 14:32
Ergebnisse Umfrage VSA
Der Vorstand des VSA hat die Ergebnisse der Herbst-Umfrage...
jhagmann - 21. Dez, 11:09
NARA Center for Advanced...
The National Archives and Records Administration (NARA)...
jhagmann - 21. Dez, 10:47
Neuer CAS Kurs Records...
Der neue Kurs an der FH Olten startet im März...
jhagmann - 20. Dez, 20:49
Video about Moreq2 certification...
talking heads: T. Jullinnen U. Kampffmeyer R. Staunton see:...
jhagmann - 15. Dez, 22:24

Suche

 

Status

Online seit 1467 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 23. Dez, 14:32

Credits

vi knallgrau GmbH

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB