Die gesetzlichen Anforderungen betr. Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten auch für KMU
Obwohl die in Deutschland geltenden Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, kurz GDPdU, schon seit 2002 rechtsverbindlich sind, werden sie gerade von kleineren Unternehmen und Selbstständigen oftmals noch nicht angewendet.
Dies dürfte auch auf die Schweiz in Bezug auf GEBüV zutreffen.
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jhagmann - 1. Mai, 08:18