Warum man in der Schweiz keine Papierrechnungen aufbewahren muss
Es gibt für Unternehmen in der Schweiz keine rechtliche Verpflichtung, Rechnungen (oder andere Belege) in physischer Form (Papier) aufzubewahren.
Dies gilt seit der Inkraftsetzung der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) 2002!
Trotzdem wird grob geschätzt, dass nur etwa 15-20% der Unternehmen, die ihre Rechnungen digital aufbewahren auch das Papier eliminieren. Die meisten Firmen pflegen noch eine hybride Aufbewahrung (beide Medien).
Das KRM sagt unter welchen Voraussetzungen sie das Papier entsorgen können:
http://informationgovernance.ch/wieso-in-der-schweiz-keine-papierrechnungen-aufbewahrt-werden-muessen/
SWICO-Seminar 21.3.2017 Zürich: Elektronische Rechnung - rechtskonform!
Programm und Anmeldung:
http://www.swico.ch/de/aktuell-medien/kalender/elektronische-rechnung-rechtskonform/details/262
Dies gilt seit der Inkraftsetzung der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) 2002!
Trotzdem wird grob geschätzt, dass nur etwa 15-20% der Unternehmen, die ihre Rechnungen digital aufbewahren auch das Papier eliminieren. Die meisten Firmen pflegen noch eine hybride Aufbewahrung (beide Medien).
Das KRM sagt unter welchen Voraussetzungen sie das Papier entsorgen können:
http://informationgovernance.ch/wieso-in-der-schweiz-keine-papierrechnungen-aufbewahrt-werden-muessen/
SWICO-Seminar 21.3.2017 Zürich: Elektronische Rechnung - rechtskonform!
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jhagmann - 19. Feb, 08:01