Umgang mit elektronischen Unterlagen (Merkblatt BL)
Das Staatsarchiv Basel-Land hat ein Merkblatt betr. Umgang mit e-Records publiziert.
Interessant ist dabei, dass sich auch die Staatsverwaltung (nicht nur die
Privatwirtschaft) auf die GeBüV des OR (SR 221.431) sützt.
In der kantonalen Verwaltung beabsichtigen immer mehr
Dienststellen und Direktionen, ihre Dossiers ausschliesslich
in einem elektronischen Geschäftsverwaltungssystem zu
führen und nicht mehr auszudrucken. Dabei stellen sich
folgende Fragen:
- Wie steht es mit der Rechtsgültigkeit selbst erstellter elektronischer
Dokumente?
- Kann man Papierunterlagen nach dem Einscannen vernichten?
Sind die eingescannten Papierunterlagen rechtsrelevant?
siehe:
http://www.baselland.ch/docs/uebrige/infoheft/151/s19.pdf
Interessant ist dabei, dass sich auch die Staatsverwaltung (nicht nur die
Privatwirtschaft) auf die GeBüV des OR (SR 221.431) sützt.
In der kantonalen Verwaltung beabsichtigen immer mehr
Dienststellen und Direktionen, ihre Dossiers ausschliesslich
in einem elektronischen Geschäftsverwaltungssystem zu
führen und nicht mehr auszudrucken. Dabei stellen sich
folgende Fragen:
- Wie steht es mit der Rechtsgültigkeit selbst erstellter elektronischer
Dokumente?
- Kann man Papierunterlagen nach dem Einscannen vernichten?
Sind die eingescannten Papierunterlagen rechtsrelevant?
siehe:
http://www.baselland.ch/docs/uebrige/infoheft/151/s19.pdf
jhagmann - 2. Aug, 15:05