"Revisionssichere" elektronische Archivierung. Ein Mythos oder Marketingtrick?
Die Software Vendors verkaufen ihre Produkte oft unter dem lockenden Etikett "revisionssichere" elektronische Archivierung.
Aus der Sicht der langfristigen elektronischen Archivierung sollte meiner Meinung der Begriff "Revisionssicherheit" vermieden werden, weil er etwas impliziert, das es nicht gibt: einen Zustand, den man sich einmal erkauft hat und dann "besitzt".
Aufbewahrung und Archivierung bzw. die Erfüllung gesetzlicher Archivierungsauflagen sind ein kontinuierlicher Prozess, dessen Erfolg erst durch eine konkrete Revision zu einem konkreten Zeitpunkt verfiziert werden kann. Was heute eine Revision oder ein Audit übersteht, kann morgen schon wieder durchfallen. Gäbe es eine "revisionssichere Archivlösung", dann müsste der Hersteller/Lieferant den Erfolg einer Revision oder eines Audits über einen definierten Zeitraum vertraglich zusichern und mit einer entsprechenden Konventionalstrafe absichern können. Das kann wohl kaum ein Vendor machen und würde es auch nicht tun.
Der Begriff ist genauso unsinnig wie eine "dividendensichere Aktie" oder eine "revisionssichere Buchhaltung". Gäbe es letztere, bräuchte keine Firma mehr eine Revisionsstelle.
Natürlich versuchen die Anbieter "revisionsfähige" Produkte zu verkaufen, aber die potentielle Obsoleszenzgefahr lauert so oder so immer. Diese Risiken können höchstens so weit als möglich durch entsprechende Massnahmen minimiert werden. Dies liegt sicher in der Intention der Hersteller und im Interesse der Kunden.
Zudem steht es letztlich im Ermessen des Richters, ob er bei einem Prozess die entsprechende Evidenz als plausibel und zulässig anerkennt oder nicht. (z.B. in den USA basierend auf dem Federal Code of Evidence).
Wie dies in der Schweiz ist, kann man kaum sagen, da es noch keine entsprechende Rechtsprechung bzw. konkrete Fälle (z.B. im Kontext der GeBüV) gibt.
Wenn man also den Begriff "revisionssicher" vermeidet und in Zukunft einfach normalen Wein einschenkt, der die allg. Risiken einbezieht und die Archivierung von den (juristischen) Abhängigkeiten und Implikationen einer eigentlichen Revision loslöst , wäre schon viel gewonnen.
Der Wiki Eintrag dazu ist also auch zu revidieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit
J.Hagmann
Aus der Sicht der langfristigen elektronischen Archivierung sollte meiner Meinung der Begriff "Revisionssicherheit" vermieden werden, weil er etwas impliziert, das es nicht gibt: einen Zustand, den man sich einmal erkauft hat und dann "besitzt".
Aufbewahrung und Archivierung bzw. die Erfüllung gesetzlicher Archivierungsauflagen sind ein kontinuierlicher Prozess, dessen Erfolg erst durch eine konkrete Revision zu einem konkreten Zeitpunkt verfiziert werden kann. Was heute eine Revision oder ein Audit übersteht, kann morgen schon wieder durchfallen. Gäbe es eine "revisionssichere Archivlösung", dann müsste der Hersteller/Lieferant den Erfolg einer Revision oder eines Audits über einen definierten Zeitraum vertraglich zusichern und mit einer entsprechenden Konventionalstrafe absichern können. Das kann wohl kaum ein Vendor machen und würde es auch nicht tun.
Der Begriff ist genauso unsinnig wie eine "dividendensichere Aktie" oder eine "revisionssichere Buchhaltung". Gäbe es letztere, bräuchte keine Firma mehr eine Revisionsstelle.
Natürlich versuchen die Anbieter "revisionsfähige" Produkte zu verkaufen, aber die potentielle Obsoleszenzgefahr lauert so oder so immer. Diese Risiken können höchstens so weit als möglich durch entsprechende Massnahmen minimiert werden. Dies liegt sicher in der Intention der Hersteller und im Interesse der Kunden.
Zudem steht es letztlich im Ermessen des Richters, ob er bei einem Prozess die entsprechende Evidenz als plausibel und zulässig anerkennt oder nicht. (z.B. in den USA basierend auf dem Federal Code of Evidence).
Wie dies in der Schweiz ist, kann man kaum sagen, da es noch keine entsprechende Rechtsprechung bzw. konkrete Fälle (z.B. im Kontext der GeBüV) gibt.
Wenn man also den Begriff "revisionssicher" vermeidet und in Zukunft einfach normalen Wein einschenkt, der die allg. Risiken einbezieht und die Archivierung von den (juristischen) Abhängigkeiten und Implikationen einer eigentlichen Revision loslöst , wäre schon viel gewonnen.
Der Wiki Eintrag dazu ist also auch zu revidieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit
J.Hagmann
jhagmann - 6. Okt, 21:26